§ 01 DIE KANZLEI
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
01
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Widerstand — vom Strafbefehl bis zur Hauptverhandlung.
02
Betäubungsmittelstrafrecht
Verfahren nach dem BtMG — von Besitz und Eigenkonsum bis zu Handelsvorwürfen und Fragen der Therapie statt Strafe.
03
Jugendstrafrecht
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden mit dem Ziel erzieherischer statt belastender Lösungen.
04
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Bußgeld- und Fahrverbotssachen.
§ 03 ABLAUF
01
Kontakt & Einschätzung
Sie schildern die Situation, ich kläre die wichtigsten Sofortmaßnahmen und das weitere Vorgehen.
02
Akteneinsicht
Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe den Tatvorwurf, die Beweislage und mögliche Fehler der Ermittlungen.
03
Verteidigungsstrategie
Gemeinsam legen wir das Ziel fest — von der Verfahrenseinstellung bis zur konsequenten Verteidigung vor Gericht.
04
Vertretung
Ich vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht — in jeder Phase des Verfahrens.
§ 04 KOSTEN & HONORAR
Kostentransparenz
Vor jeder Beauftragung bespreche ich offen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie entscheiden erst, wenn Sie wissen, woran Sie sind.
Abrechnung nach RVG
Häufig rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Es bildet den gesetzlichen Rahmen; die Höhe richtet sich nach Art und Stadium des Verfahrens.
Pauschal- oder Honorarvereinbarung
Alternativ vereinbaren wir ein festes, schriftlich festgehaltenes Honorar. Das schafft Planungssicherheit und macht die Kosten von Beginn an kalkulierbar.
In schwerwiegenden Fällen — etwa bei schweren Tatvorwürfen, in Haftsachen oder wenn das Gesetz es vorsieht — ordnet das Gericht eine Verteidigung an (sog. notwendige Verteidigung, §§ 140 ff. StPO).
Wichtig: Sie dürfen dem Gericht den Verteidiger Ihres Vertrauens benennen — also auch mich. Die Vergütung des Pflichtverteidigers richtet sich nach dem RVG und wird zunächst von der Staatskasse getragen.
Bitte beachten Sie: Im Fall einer Verurteilung müssen die Verfahrenskosten — einschließlich dieser Gebühren — in der Regel zurückerstattet werden. Bei einem Freispruch trägt hingegen die Staatskasse die Kosten; Sie zahlen dann nichts. Pflichtverteidigung bedeutet daher nicht automatisch eine kostenlose Verteidigung.
UB
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§ 05 ZUR PERSON
VITA
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Zeil 29–31, 4. OG · Frankfurt am Main
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Deutsch, Albanisch, Englisch, Französisch
§ 06 KONTAKT
KANZLEI
Rechtsanwalt Urim Biqkaj
Zeil 29–31, 4. Obergeschoss
60313 Frankfurt am Main
TELEFON
069 271366600
kanzlei@ra-biqkaj.de
ANFAHRT
Zentral an der Zeil, wenige Schritte von der Konstablerwache (U- und S-Bahn).
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Bei dringenden Anliegen erreichen Sie mich am schnellsten telefonisch.
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Schreiben Sie mir kurz, wie ich Sie erreichen kann. Bitte senden Sie keine vertraulichen Einzelheiten per E-Mail.
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